Notruf 101. Telefonnummer der lokalen Leitstelle (24h): 087/552580 

Die Polizeizone Weser-Göhl informiert:

Wo kann ich Betrug, Täuschung, Abzockerei und Schwindel über Internet melden?

Sie erhalten Mails, die Ihnen einen scheinbaren Lotteriegewinn versprechen oder diese beinhalten sogar erpresserische Botschaften?

Sie erhalten eine täuschend echt aufgemachte Mail Ihrer Bank mit der Bitte, einige vertrauliche Daten zukommen zu lassen? Investment mit Bitcoins, unseriöse Wohnungsangebote in Immobilienportalen, vermeintlich gut bezahlte Jobs im Internet – es gibt unzählige Maschen der Internetkriminellen, die darauf abzielen, Ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Die Polizeizone Weser-Göhl möchte gezielt darauf aufmerksam machen, dass es in Belgien eine offizielle Meldestelle gibt, wo Sie sämtliche Betrugsfälle im Internet melden können:

www.pointdecontact.belgique.be

Achtung: Diese Meldestelle ersetzt nicht die polizeiliche Anzeige und löst auch keine individuellen Probleme. Diese Meldestelle schlägt Lösungsansätze vor und/oder orientiert Betroffene zu den zuständigen Diensten.

binoculars 1280

Augen auf – melden Sie Ihre verdächtigen Beobachtungen der Polizei!

Wer gehört hier nicht hin? Sollten Sie Auffälligkeiten oder verdächtige Handlungen feststellen, Personen oder Fahrzeuge beobachten, die Ihnen verdächtig vorkommen, so bittet die Polizei um Ihren Anruf!

Der Erfolg polizeilicher Aktionen hängt nicht zuletzt auch von Ihrer wertvollen Mithilfe ab.
Melden Sie uns Ihre Beobachtungen und Feststellungen unverzüglich, damit die Polizeidienste so schnell wie möglich reagieren können.

Greifen Sie also zum Telefon und informieren Sie umgehend die Polizei.
Speichern Sie vorab wichtige Telefonnummern und Notrufnummern in Ihr Handy oder Telefon oder halten Sie diese immer griffbereit. In der ersten Aufregung kann somit wertvolle Zeit gewonnen werden.

Wie soll ich mich bei verdächtigen Beobachtungen verhalten?

schule

Tipps zum sicheren Schulweg

Pünktlich zum Schulanfang gibt die Polizeizone Weser-Göhl den Eltern und Kindern einige nützliche Tipps mit auf den Weg, damit sie sicher zur Schule und wieder nach Hause kommen.

Für die Erstklässler beginnt nach den Sommerferien ein neuer Lebensabschnitt. Sie gehen auf die "große Schule" und müssen sich möglicherweise an einen neuen Weg dorthin gewöhnen. Aber auch die anderen Grundschüler sind im Straßenverkehr relativ unerfahren, lassen sich zuweilen ablenken und reagieren für andere Verkehrsteilnehmer oft plötzlich und unerwartet. Die Autofahrer müssen deshalb generell innerorts und speziell in der Nähe von Schulen mit unvorhersehbarem Verhalten der Kinder rechnen.

Folgende Tipps können von den Autofahrern, Eltern, Kindern und Lehrern beachtet werden, um den Schulweg sicherer zu gestalten:

In Belgien wohnen und ein ausländisches Fahrzeug steuernlicense plates 3614254 1280

Eine Frage, die uns aufgrund der Nähe zu Deutschland immer wieder gestellt wird, ist die, unter welchen Bedingungen jemand mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug in Belgien fahren darf, wenn der Fahrer in Belgien wohnt.

  • Grundprinzip

In Belgien wohnhafte Personen müssen ihre Fahrzeuge, die sie in Belgien in Betrieb nehmen möchten, in das belgische Fahrzeugverzeichnis eintragen (also bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle anmelden), auch wenn diese Fahrzeuge bereits im Ausland zugelassen sind. Kurzum: wer in Belgien wohnt, muss ein Fahrzeug mit belgischen Kennzeichen fahren.