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BOB Kampagne 2018

bob

Am Freitag, den 30/11/2018 startet wieder die traditionelle Jahresendkampagne gegen Alkohol amSteuer, auch besser bekannt unter dem Namen „BOB-Kampagne“, an der

Die Kampagne läuft bis zum 28. Januar 2019 und in diesem Zeitraum werden verstärkt Kontrollen in Sachen Alkohol-, aber auch Drogenkonsum durchgeführt. sich landesweit allePolizeidienste beteiligen, so auch die Polizeizone Weser-Göhl. Im wallonischen Landesteil wird dieAktion von der wallonischen Agentur für Verkehrssicherheit (AWSR) koordiniert.


Da es ein Ziel dieser Aktion ist, einen Großteil der Bevölkerung für eine verantwortungsvolle Haltung in Sachen Alkoholkonsum zu sensibilisieren, insbesondere bei Gelegenheiten, bei denen ein Fahrzeug benutzt wird, werden die Kontrollen verstärkt auf Verkehrsteilnehmer ausgelegt sein, die von Feiern zurückkommen (hierzu zählen vor allen Dingen die Endjahresfeiern), die Restaurants oder einen Weihnachtsmarkt besucht haben.


Besonders verstärkt kontrolliert wird demnach während den Weihnachtstagen und in der Silvesternacht, aber auch anlässlich der anstehenden Karnevalsveranstaltungen.
Außerdem findet am Wochenende vom 11. bis zum 14. Januar 2019 die landesweite Aktion „Ein Wochenende ohne Alkohol“ statt.


Seit der letzten BOB-Sommerkampagne greift die Polizeizone Weser-Göhl auf so genannte „Vortester“ zurück, die es erlauben, eine wesentlich größere Anzahl an Verkehrsteilnehmern auf
Alkoholkonsum hin zu testen, so dass einer Kontrollestelle fast kein Verkehrsteilnehmer mehr entgeht. Es handelt sich um ein Gerät, welches sehr schnell einen auch noch so geringen
Alkoholgehalt in der ausgeatmeten Luft feststellen kann. Erst wenn dieses Gerät positiv anschlägt, wird der eigentliche, rechtlich verbindliche, Atemtest durchgeführt.
Fällt auch dieser, rechtlich verbindliche Atemtest, positiv aus, so droht ein Führerscheinentzug an Ort und Stelle und möglicherweise ein Gerichtsverfahren, wo immer drastischere Strafen ausgesprochen werden können, die von der Zahlung einer Geldstrafe, über ein weiteres Fahrverbot, eine Verpflichtung zur Neuerlangung eines Führerscheins bis hin zum Einbau eines Alkoholtestgeräts im eigenen Fahrzeug gehen.


An dieser Stelle sei nochmals daran erinnert, dass der gesetzliche Grenzwert für Alkoholkonsum am Steuer bei 0,5 Promille liegt. Im Durchschnitt entspricht ein normales Glas (20 cl Bier, 10 cl Wein,
2,5 cl Whisky) grob geschätzt einem Blutalkoholspiegel von:

  • 0,3 Promille für eine Frau (70 kg)
  • 0,2 Promille für einen Mann (80 kg)

Der Anstieg des Alkoholpegels hängt zusätzlich vom Gesundheitszustand, vom Ermüdungs- oder Belastungsgrad, vom Tabakkonsum oder von den eigenen körperlichen Eigenschaften ab. Es ist also sehr schwierig, den genauen Wert des Alkoholspiegels einzuschätzen.

 

Polizeizone Weser-Göhl
Büro für Verkehrssicherheit
4700 EUPEN, Loten 3B
Tel.: 087/450.427
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