
Notruf 101
Alarmanlagen und Kameras
Was Sie wissen sollten und wo sie ihre Sicherheitssysteme anmelden müssen
Sie besitzen eine Überwachungskamera? 3 Dinge sind hierbei zu beachten:
1. Meldung
2. Verzeichnis
3. Piktogramm
Nach dem Gesetz vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit und dem Gesetz vom 21. März 2007 zur Regelung der Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras müssen Alarm- und Kamera-Überwachungssysteme bei den Polizeidiensten gemeldet werden. Diese Meldungen müssen außerdem jedes Jahr bestätigt werden.
Unter folgendem Link finden Sie eine Broschüre vom Föderalen Öffentlichen Dienst (Inneres). Ziel dieser Broschüre ist es, Sie bei den 3 zu unternehmenden Schritten zu leiten, wenn Sie ein Videoüberwachungssystem installieren.
Klicken Sie auf folgenden Link, um direkt zum Anmeldungsportal zu kommen:
Zusammenlegung der Leitstellen:
Föderale Polizei Eupen und Polizeizone Weser-Göhl arbeiten in Zukunft noch enger zusammen
Am 6. Januar 2025 fand eine wichtige Änderung in der Zusammenarbeit zwischen der Föderalen Polizei Eupen und der Polizeizone Weser-Göhl statt: Die Leitstellen der beiden Polizeidienste wurden zusammengelegt. Von nun an arbeiten die Dispatcher gemeinsam, um eine effizientere Kommunikation und optimierte Abläufe zu gewährleisten.