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Streichung (Abmeldung) des Fahrzeugkennzeichenslicense plate

  • Sie kaufen ein neues Fahrzeug und haben noch ein altes Kennzeichen?
  • Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft und planen keine Neuanschaffung?
  • Sie haben einen Löschungsbescheid erhalten?

Hier erfahren Sie, was Sie mit dem Originalkennzeichen machen müssen:

 

Die Streichung (Abmeldung) des Fahrzeugkennzeichens

(Quelle: Internetseite des Föderalen Öffentlichen Dienstes Mobilität und Transportwesen: https://mobilit.belgium.be)

Wann muss das Kennzeichen gestrichen werden?

  • Sie besitzen Ihr Fahrzeug nicht mehr und möchten kein anderes anmelden.
  • Sie haben Ihr altes Kennzeichen gegen ein neues, europäisches Modell eingetauscht.
  • Sie lassen Ihr Fahrzeug unter einem neuen Kennzeichen zu und möchten das alte nicht behalten.
  • Sie haben einen Löschungsbescheid erhalten (siehe hiernach).

In der Praxis:

Um die Streichung Ihres Kennzeichens zu beantragen (altes oder europäisches Modell):

  • Bringen Sie Ihr altes Original-Kennzeichen (das hintere Kennzeichen mit dem Stempel der Kraftfahrzeugzulassungsstelle ) ohne Verpackung zu einem bpost-Schalter.
  • Die Streichung ist sofort effektiv und zudem seit dem 01/08/2019 gratis.
  • Sie erhalten sofort einen Streichungsbescheid.
  • Anschließend erhalten Sie auf dem Postweg einen namentlichen Streichungsbescheid.
  • Vergessen Sie nicht, ihrem Versicherungsagenten die Streichung mitzuteilen.

Vorteile: Die Streichung ist am Tags selbst wirksam, ab diesem Tag muss die Verkehrssteuer nicht mehr entrichtet werden, sie verhindert Verkehrsbußgelder und erlaubt es, die Versicherung zu kündigen.

Was machen Sie, wenn Sie Ihren namentlichen Streichungsbescheid nach einer Woche nicht erhalten haben? Rufen Sie bei bpost unter der Nummer 0800 96 005 an.

 

Zusätzliche Informationen

Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft (Ihr eigenes Kennzeichen aber noch nicht um- oder abgemeldet) und es wird auf den Namen des Käufers zugelassen: Sie erhalten über bpost einen Löschungsbescheid und haben von nun an 4 Monate Zeit, um:

  • entweder Ihr Kennzeichen bei bpost streichen zu lassen;
  • oder um ein anderes Fahrzeug mit dem gleichen Kennzeichen anzumelden, wenn es sich um ein Kennzeichen im europäischen Format (7 Ziffern) handelt.

Wir diese Frist nicht beachtet, erstellt das Kraftfahrzeugzulassungsamt von Amts wegen ein Protokoll wegen der nicht fristgerechten Zurückerstattung des Kennzeichens.

 

Bei Verlust oder Diebstahl des Kennzeichens

  • Begeben Sie sich zur Polizei, um eine Diebstahl- oder Verlustanzeige zu machen.
  • Die Polizei stellt Ihnen eine Verlust- oder Diebstahlbescheinigung aus.
  • Die Polizei schreibt das Kennzeichen zur Fahndung aus, was eine automatische Streichung zur Folge hat.

Das Kennzeichen wird am Tag der Meldung durch die Polizei gestrichen.

  • Die Verlust- oder Diebstahlbescheinigung, die Sie von der Polizei erhalten haben, muss NICHT zum Kraftfahrzeugzulassungsamt geschickt werden. Bewahren Sie diese Bescheinigung bis zum Erhalt des namentlichen Streichungsbescheids und der Rückerstattung der Verkehrssteuer auf.
  • Von bpost erhalten Sie einen namentlichen Streichungsbescheid, den Sie Ihrer Versicherungsgesellschaft übergeben.

Achtung: Achten Sie darauf, dass Sie den namentlichen Streichungsbescheid erhalten, damit Sie sicher sind, dass das Kennzeichen auch gestrichen ist. Dieser Bescheid ist der Beweis, dass Ihr Kennzeichen tatsächlich gestrichen wurde. Haben Sie den Bescheid nach einem Monat noch nicht erhalten, rufen Sie bitte im Kontakt-Center von bpost an (0800 96 005).

 

Die Löschung des Kennzeichens

Das Kraftfahrzeugzulassungsamt schickt Ihnen über bpost einen Löschungsbescheid aus dem Kennzeichenregister, wenn Sie Ihr Fahrzeug veräußert haben und es in Belgien unter dem Namen seines neuen Besitzers zugelassen wurde.

Das Löschungsdatum, welches sich auf dem Bescheid befindet, stimmt mit dem Datum der Zulassung des veräußerten Fahrzeugs unter dem Kennzeichen des neuen Besitzers überein. Ab diesem Datum verfügen Sie über einen Zeitraum von vier Monaten um:

  • das Kennzeichen entweder zwecks Streichung zurückzuschicken (über bpost)
  • oder ein anderes Fahrzeug unter diesem Kennzeichen anzumelden.

Achtung: Lassen Sie das Kennzeichen niemals auf dem verkauften Fahrzeug.