Notruf 101. Telefonnummer der lokalen Leitstelle (24h): 087/552580 

 KO Cocktail

K.O.cktail?

Achtung vor der unsichtbaren Droge im Glas

GHB ist ein flüssiges, geruch- und farbloses Betäubungsmittel. Der leicht salzige oder seifenartige Geschmack der Tropfen wird durch die Aromen in Getränken und Cocktails oft überdeckt.

GHB wird auch als Vergewaltigungsdroge oder K.O.-Tropfen bezeichnet, da es die Enthemmung und den Verlust der Orientierung erleichtert und eine alkoholähnliche Wirkung hat. Die Wirkung setzt bereits 15-20 Minuten nach der Einnahme ein.

Es ist falsch zu glauben, dass GHB beim Opfer immer einen Zustand der Schläfrigkeit hervorruft. In geringen oder mäßigen Dosen löst dieses Betäubungsmittel Euphorie aus und wirkt, wie bereits erwähnt, enthemmend und geht erst später in Müdigkeit über. Nach anfänglichen Glücksgefühlen, Entspannung, Enthemmung und allgemeiner Stimulierung folgen Übelkeit und Schwindel. Das Opfer wird willenlos.

Kommt es zur Bewusstlosigkeit, haben Opfer häufig keine oder nur vage Erinnerungen an das, was passiert ist. Das Opfer findet sich in einem völlig unklaren und unverständlichen Zustand wieder.

Die Droge wird am häufigsten auf Partys, Festivals,… ohne das Wissen des Opfers in einem Getränk oder in Speisen verabreicht.

Aufgrund der nun anstehenden Veranstaltungen, Kirmes, Festivals,… in unserer Gegend, möchten Polizei und Staatsanwaltschaft ausdrücklich vor GHB warnen und in diesem Hinblick sensibilisieren.

Einige Tipps:

  • Nehmen Sie keine Getränke von unbekannten Personen an;
  • Lassen Sie ihr Getränk nicht unbeaufsichtigt;
  • Bleiben Sie in Gruppen und geben Sie aufeinander Acht;
  • Sollte Ihnen schlecht werden, wenden Sie sich an das Sicherheitspersonal der Veranstaltung;
  • Suchen Sie sich sofort ärztliche Hilfe oder wenden Sie sich an Sanitäter vor Ort;
  • Reichen Sie bei Verdacht Klage bei der Polizei ein (Notruf oder in jeder Polizeidienststelle)