So geht Hecken schneiden richtig:
Polizeizone Weser-Göhl erinnert daran, die Gehwege frei zu halten.
Nicht korrekt geschnittene Hecken können eine Gefahr darstellen, zum Beispiel für Kinder, die dadurch auf ihrem Weg zur Schule auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Die Polizeizone Weser-Göhl bittet daher alle Besitzer:innen, ihre Hecken weit genug zurückzuschneiden.
Allgemeine Verwaltungspolizeiliche Verordnung
Alle in diesem Text genannten Auflagen sind den Artikeln 33, 33bis und 33ter der allgemeinen verwaltungspolizeilichen Verordnung der Gemeinden Eupen, Kelmis, Lontzen und Raeren, entnommen.
Wer ist verantwortlich für den Schnitt?
Jeder Eigentümer, Mieter oder Bewirtschafter des betreffenden Geländes muss dafür sorgen, dass Hecken und Anpflanzungen, durch die das Eigentum und die öffentliche Straße begrenzt werden oder die über die Grundstücksgrenze auf das öffentliche Eigentum hinausragen, während des ganzen Jahres ausreichend ausgelichtet und beschnitten werden, damit sie nicht die geringste Gefahr oder Behinderung für die Benutzer der öffentlichen Straße darstellen.
Im Falle eines Grundstücks mit mehreren Miteigentümern liegt die Verpflichtung gesamtschuldnerisch auf jedem von ihnen.
Wie oft muss geschnitten werden?
Jegliche Hecken und Anpflanzungen längs des Straßen- und Wegenetzes müssen mindestens einmal pro Jahr vor dem 1. November fachgerecht beschnitten werden. Allerdings muss ein freier Weg das ganze Jahr lang gewährleistet werden. In jedem Fall ist ein fachgerechter Schnitt mit glatten Schnittflächen und Schnitträndern durchzuführen.
Muss ich mein Schnittgut entfernen?
Geschnittene Äste müssen in geschlossenen Ortschaften unverzüglich aufgehoben und weggeräumt werden. Außerhalb der geschlossenen Ortschaften müssen die Äste innerhalb von acht Tagen entsorgt werden.
Wer eine Weißdornhecke und/oder eine andere Hecke beschnitten hat, deren Schnittgut zu Reifenpannen führen kann, ist verpflichtet, das Schnittgut sofort von der öffentlichen Straße zu entfernen.
Wie groß darf meine Hecke sein?
Hecken und Anpflanzungen entlang der öffentlichen Straße dürfen die Grenze des öffentlichen Eigentums nicht um mehr als 20 cm überschreiten, gemessen senkrecht zum Fuß der Hecke.
Auch muss dauerhaft verhindert werden, dass Äste und Laub die Sichtbarkeit von Straßenbeschilderungen, Wegweisern, Hydranten u.ä. oder die Wirkung der Straßenbeleuchtung beeinträchtigen oder vorhandene öffentliche Einrichtungen beschädigen.
Vorbehaltlich einer durch das Gemeindekollegium erteilten Genehmigung bilden sowohl Hecken mit ortstypischem und/oder schützenswertem Charakter als auch Hohlgassen, und Wege, die nur von Wanderern benutzt werden können, eine Ausnahme.
Weitere Informationen
Im Rahmen des aktuell laufenden Sauberkeitsmarathons können Besitzer von Hecken, die nicht korrekt zurückgeschnitten wurden, protokolliert werden.
Weitere Informationen zu spezifischen Regelungen gibt es für Bürger:innen in der jeweiligen Gemeinde.