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Neue Blitzer in der Polizeizone Weser-Göhl: Versetzung und Ergänzung der festen Radargeräte

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Auf dem Gebiet der Gemeinden Eupen, Kelmis, Lontzen und Raeren wurden mehrere feste Radargeräte versetzt sowie neue Blitzer installiert, die ab Mittwoch, dem 21. Mai 2025 aktiv zum Einsatz kommen. Die Änderungen erfolgen aus unterschiedlichen Gründen:

• auf Anfragen von Bürgern und der Gemeinden hin,
• aus technischen Erwägungen, und
• um einem Gewöhnungseffekt entgegenzuwirken, der durch Geschwindigkeitskontrollen mit dem mobilen Radar der Polizeizone nachgewiesen wurde.

 

Die Standorte im Einzelnen

Eupen, Malmedyer Straße: Das bestehende Radargerät wurde weiter nach oben, näher Richtung Venn, versetzt.
Kettenis, Aachener Straße: Der Blitzer wurde auf Höhe des Ortseingangs etwas näher Richtung Eynatten positioniert.
Hergenrath, Asteneter Straße: Installation eines neuen Radargeräts am Ortseingang, in unmittelbarer Nähe einer Kindertagesstätte.
Raeren, Roetgener Straße: Neuer Standort. Das Radargerät wurde neu installiert, befindet sich außerhalb der geschlossenen Ortschaft, in einem Abschnitt mit auf 50 km/h beschränkter Geschwindigkeit.
Eynatten, Eupener Straße: Das Gerät, das bislang außerhalb der geschlossenen Ortschaft stand, befindet sich jetzt innerhalb der Ortschaft.
Kelmis, Lütticher Straße: Die feste Anlage wurde rund 50 Meter ortseinwärts versetzt.
Walhorn, Ketteniser Straße: Das dortige Radargerät bleibt unverändert am aktuellen Standort.

 

Verwaltung der Radargeräte und Modernisierungen
Alle oben genannten Radargeräte werden von der Wallonischen Region verwaltet, mit Ausnahme des Geräts in Walhorn, das von der Polizeizone Weser-Göhl selbst finanziert und betreut wird. Der Erwerb neuer Geräte erfolgt stets auf Antrag bei der Wallonischen Region. In diesem Jahr wurden für das Gebiet der Polizeizone sechs neue Anlagen genehmigt, einschließlich zwei neuer Standorte und modernisierter Geräte.

 

Bearbeitung der Protokolle und Sprachregelung
In einer ersten Phase wird die Polizeizone die Bearbeitung der Protokolle bei Geschwindigkeitsübertretungen weiterhin selbst übernehmen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Bürger ihre Protokolle in deutscher Sprache erhalten. In einer zweiten Phase sollen zwei zivile Mitarbeitende, die von der Föderalen Polizei eingestellt werden, alle Protokolle der Deutschsprachigen Gemeinschaft über das Centre Régional de Traitement (CRT) in Sankt Vith bearbeiten.

 

Berechnung und Bußgelder
Die Staatsanwaltschaft hat festgelegt, dass für die festen Radargeräte nur die technische Toleranz zum Berechnen angewandt wird.
Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Hinzu kommt die Verwaltungsgebühr, die jährlich indexiert wird. Aktuell beläuft sich diese auf 10,42 €.

 

Ziel der Maßnahmen
Die Maßnahmen dienen in erster Linie der Verkehrssicherheit. Es ist der erklärte Wille der Politik, die Zahl der Verletzten und Toten im Straßenverkehr zu senken. Da überhöhte Geschwindigkeit nach wie vor eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle darstellt, werden gezielt zahlreiche Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Ziel ist es, das Fahrverhalten nachhaltig positiv zu beeinflussen und die Sicherheit auf den Straßen für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.