Kennzeichen für Kleinkrafträder - Die Frist läuft am 11. Dezember 2017 ab
Die Polizeizonen Weser-Göhl und Eifel weisen darauf hin, dass spätestens bis zum 11. Dezember 2017 alle Kleinkrafträder und alle vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge mit einem Kennzeichen versehen sein müssen, wenn sie sich auf der öffentlichen Straße befinden.
Dies betrifft die zwei- oder dreirädrigen Kleinkrafträder (u.a. Mopeds, Mofas oder Scooter) mit einem Hubraum von maximal 50 cm³ oder 4 kw und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, sowie die vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge (u.a. Quads), deren Leergewicht 350 kg nicht überschreitet und mit einer Nennleistung von maximal 6 kw und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.