Notruf 101. Telefonnummer der lokalen Leitstelle (24h): 087/552580 

Willkommen

 

Herzlich Willkommen auf der Internetseite der Polizeizone Weser-Göhl.

Die Polizeizone Weser-Göhl (Nr. 5292) ist eine Mehrgemeindezone und setzt sich aus den Gemeinden Eupen, Kelmis, Raeren und Lontzen zusammen. Sie zählt ungefähr 46.000 Einwohner und hat eine Fläche von ca. 225 km². Wir hoffen, Sie mit dieser Internetseite über wichtige Themen informieren zu können und möchten Sie bitten, uns Ihre Anregungen und Fragen zu übermitteln.

 

Wappen alle

 

Aktuelles

 

ZU GÜNSTIG UM WAHR ZU SEIN?Cyber

Dann gehen Sie davon aus, dass es nicht wahr ist!

Die Staatsanwaltschaft Eupen, die föderale Kriminalpolizei, sowie die Polizeizonen Eifel und Weser-Göhl geben Tipps in Sachen Cyberkriminalität.

Ein Online Verkaufsbetrug ist die online Version des klassischen Betrugs. Bedeutet: Jemand möchte sich auf betrügerische Weise einen Vorteil verschaffen. Beim Online-Betrug geht es meist darum sich Geld oder persönliche Daten zu erschleichen.

Am geläufigsten sind hierbei Betrüge auf Gebrauchtwarenhandelsseiten oder beim Verkauf durch Drittanbieter.

Wie erkenne ich ein betrügerisches Angebot?

Kaufen sie nie im Affekt oder blindlings drauf los. Machen Sie es sich zum Reflex das Kleingedruckte zu lesen und nehmen Sie sich die Zeit Produkte zu vergleichen. Ist der Preis tatsächlich zu günstig um wahr zu sein, dann gehen Sie auch davon aus, dass es nicht wahr ist!

 

 

CyberHOW MUCH IS THE “PHISH” / “SMISH” 

 

Jemand will über eine E-Mail oder eine SMS an ihre Bankdaten (Kontonummer, Zugangsdaten, Passwörter,….)    

Die Staatsanwaltschaft Eupen, die föderale Kriminalpolizei, sowie die Polizeizonen Eifel und Weser-Göhl geben Tipps in Sachen Cyberkriminalität. 

Neue Regeln für E-Scooter und andere Fortbewegungsgerätee-scooters-gbb9d3f19a_1280.jpg

Seit dem 1. Juli 2022 sind unter anderem für E-Scooter neue Regeln in Kraft getreten.

Die Polizeizone Weser-Göhl möchte auf die gesetzlichen Bestimmungen eingehen:

Die Regeln für E-Scooter finden sich in der Straßenverkehrsordnung wieder (Königlicher Erlass vom 1. Dezember 1975).