In Belgien wohnen und ein ausländisches Fahrzeug steuern
Eine Frage, die uns aufgrund der Nähe zu Deutschland immer wieder gestellt wird, ist die, unter welchen Bedingungen jemand mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug in Belgien fahren darf, wenn der Fahrer in Belgien wohnt.
In Belgien wohnhafte Personen müssen ihre Fahrzeuge, die sie in Belgien in Betrieb nehmen möchten, in das belgische Fahrzeugverzeichnis eintragen (also bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle anmelden), auch wenn diese Fahrzeuge bereits im Ausland zugelassen sind. Kurzum: wer in Belgien wohnt, muss ein Fahrzeug mit belgischen Kennzeichen fahren.